** Zum 31.12.2019 ist eine Änderung an der Fahrerlaubnis-Verordnung in Kraft getreten. Sobald bestimmte Voraussetzungen erfüllt und eine sogenannte Fahrerprobung durchlaufen wurde, darf man nun auch mit dem Auto-Führerschein (Klasse B196) Zweiräder mit 125 ccm fahren. Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihre Führerscheinstelle.
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